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   OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05   

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OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2007,11413)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2007 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2007,11413)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2007 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2007,11413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 287 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzsanspruchs wegen Verletzung von Markenrechten durch rechtswidrigen Parallelimport; Notwendigkeit einer Differenzierung nach dem Eintritt des Markterfolges außer der Kennzeichnung mit der Klagemarke bei einem Verbot des sog. ...

  • Judicialis

    ZPO § 287 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287 Abs. 1
    Berechnung der Lizenzanalogie wegen Markenverletzung - Versäumung der Obliegenheit zur Vorabinformation des Markeninhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 12.06.2003 - 3 U 38/00

    Zur Bestimmung des Schadensersatzes für eine Markenverletzung bei Parallelimport

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Es ist deshalb unerheblich, dass beim Parallelimport üblicherweise keine Lizenzen erteilt werden (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 140 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es einem Gericht mit langjähriger Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Parallelimports von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf Grund des Vorbringens der Parteien in die Lage versetzt werden kann, ohne die Hilfe eines Sachverständigen den Schadensersatz der Klägerin nach der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung nach § 287 I ZPO zu ermitteln (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 141 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Der Senat hat in der Entscheidung "Ergänzungslizenz-Analogie" (GRUR-RR 2004, 139, 141) bereits entschieden, dass es sich bei Markenverletzungen im Rahmen von Parallelimporten um besondere Markenverletzungen handelt, die die Annahme eines vergleichsweise niedrigen Prozentsatz nahe legen.

  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Dieses Verfahren endete mit dem Urteil des Senats vom 22.4.2004 (3 U 240/01, vgl. Anlage K 1), dessen Tenor u.a. wie folgt lautete: .

    a) Aufgrund des Urteils des Senats vom 22.4.2004 (3 U 240/01, Anlage K 1) steht die Schadensersatzverpflichtung der Beklagten dem Grunde nach rechtskräftig fest.

    (5) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt darin kein Wertungswiderspruch mit dem vom Senat im Urteil vom 22.4.2004 (3 U 240/01, S. 13 des Urteilsumdrucks gem. Anlage K 1) Grundsatz, dass die Möglichkeit der Vorabinformation als rechtmäßigen Alternativerhalten nicht zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Es wird zwar vertreten, dass Kosten der Abmahnung oder andere Maßnahmen zur Rechtsverfolgung auch neben der Lizenzanalogie geltend gemacht werden können, da sie wesensmäßig davon nicht abgedeckt würden, so dass das Verquickungsverbot nicht eingreife (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14-19 Rn. 118 m.w.N.; a.A, allerdings BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozessrechner).

    Für eine solche strenge Sichtweise spricht auch das sog. Verquickungsverbot, wonach eine Vermischung unterschiedlicher objektiver Berechnungsweisen nicht zulässig ist (BGH GRUR 1993, 58 - Tchibo/Rolex II m.w.N.; BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozessrechner).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Auch der BGH (GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH NJW-RR 1995, 1320, 1321 - Steuereinrichtung II) und die Literatur gehen übereinstimmend davon aus, dass eine Lizenzanalogie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden kann (vgl. z.B. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 52 Rn. 33 f. m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 287 Rn. 20).

    Beruht der vom Verletzer erzielte Gewinn nur zu einem kleinen Teil auf der Schutzrechtsverletzung, kann der Schaden in Form einer Quote des Gewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt (BGH GRUR 2006, 419, 420 - Noblesse; GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Ein Anspruch auf den Verletzergewinn erfordert stets eine Ermittlung desjenigen Gewinnanteils, der gerade auf die Kennzeichenbenutzung und nicht auf andere Absatzfaktoren zurückgeht (BGH GRUR 2006, 419, 420 - Noblesse; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14-19 Rn. 114 m.w.N.).

    Beruht der vom Verletzer erzielte Gewinn nur zu einem kleinen Teil auf der Schutzrechtsverletzung, kann der Schaden in Form einer Quote des Gewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt (BGH GRUR 2006, 419, 420 - Noblesse; GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).

  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01

    Berodual

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Es ist deshalb unerheblich, dass beim Parallelimport üblicherweise keine Lizenzen erteilt werden (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 140 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es einem Gericht mit langjähriger Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Parallelimports von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf Grund des Vorbringens der Parteien in die Lage versetzt werden kann, ohne die Hilfe eines Sachverständigen den Schadensersatz der Klägerin nach der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung nach § 287 I ZPO zu ermitteln (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 141 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05

    Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln ohne

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Die Berufung der Klägerin sowie die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.6.2005, Az. 327 O 126/05, werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.06.2005, Az. 327 O 126/05 aufzuheben, soweit die Beklagte zur Bezahlung von mehr als EUR 560, 50 zzgl.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Abzustellen ist darauf, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragsparteien bei Berücksichtigung aller objektiven lizenzrelevanten Umstände des Einzelfalles vereinbart hätten, und zwar wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannte hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14-19 Rn. 115 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Vorliegend stellt sich auch nicht das Problem der Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, welche ein Verstoß gegen Art. 103 I GG darstellen kann, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655 - Urheberrechtlicher Schadensersatzprozess).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Auch der BGH (GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH NJW-RR 1995, 1320, 1321 - Steuereinrichtung II) und die Literatur gehen übereinstimmend davon aus, dass eine Lizenzanalogie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden kann (vgl. z.B. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 52 Rn. 33 f. m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 287 Rn. 20).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Das Berufungsgericht hat die Berufung, mit der die Klägerin ihr Zahlungsbegehren im vollen Umfang weiterverfolgt hat, und die Anschlussberufung, mit der die Beklagte die vollständige Abweisung der Klage erstrebt hat, zurückgewiesen (OLG Hamburg OLG-Rep 2009, 31).
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